Bundessubventionen

Unsere Kurse sind subventionsberechtigt – Beantragen Sie die Bundessubvention und erhalten Sie 50% der Kurskosten zurückerstattet.

Bundes-
subventionen

Unsere Kurse sind subventionsberechtigt – Beantragen Sie die Bundessubvention und erhalten Sie 50% der Kurskosten zurückerstattet.

Stets aktuelle Informationen zu den Bundessubventionen finden Sie direkt auf der Seite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Vorgehen zur Beantragung der Bundesbeiträge (Subventionen)
Im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF wurde ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung erarbeitet. Dazu gehört eine bedeutende finanzielle Unterstützung von Absolvierenden von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen. Für die Finanzierung wurde ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell eingeführt. Bisher geleistete Kantonsbeiträge an die Anbieter von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen (angebotsorientierte Finanzierung) werden nun in Form von Bundesbeiträgen direkt den Absolvierenden zu Gute kommen. Die Bundesbeiträge decken bis zu 50% der anrechenbaren Kurskosten und werden direkt den Teilnehmern ausbezahlt.

Absolvierende von vorbereitenden Kursen mit Wohnsitz in der Schweiz, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung abgelegt haben, können – unabhängig vom Prüfungserfolg – Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kurse auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind, nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben und nicht bereits über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventionsberechtigt waren, was bis Mitte 2017 häufig im Rahmen einer Übergangsregelung der Fall war. Es können nur Einzelpersonen und keine Firmen Anträge stellen.

Nach dem Absolvieren der Prüfung sind vom Teilnehmer folgende Dokumente zu beschaffen und auf der Internetplattform des Bundes einzureichen:

  • Verfügung der Prüfungskommission über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
  • Zahlungsbestätigung über die anrechenbaren Kurskosten
  • Die Rechnung muss auf den Teilnehmer persönlich ausgestellt worden sein. Andernfalls kann keine Zahlungsbestätigung ausgestellt werden!
  • Der Bund prüft anschliessend den Antrag und zahlt den Betrag an den Teilnehmer aus. Die Auszahlung ist unabhängig vom Prüfungserfolg.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation.

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