Die Behandlung der Grundstückschenkung im Erbrecht
Zielgruppe: Mitglieder SVIT Zürich und Personen anderer SVIT Mitgliederorganisationen oder Nichtmitglieder
Datum: Donnerstag, 15. April 2021
Zeit: 9.00 bis 10.30 Uhr
Zoom-Event
Referent: Dr. Ralph Straessle
Die Teilnahme ist für Mitglieder des SVIT Zürich kostenlos. Personen anderer SVIT Mitgliederorganisationen und Nichtmitglieder können gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 180.- (zzgl. MWST) am Webinar teilnehmen.
Sicherheitsoptimierte Portfoliopflege für Immobiliengesellschaften
Zielgruppe: Mitglieder SVIT Zürich und Personen anderer SVIT Mitgliederorganisationen oder Nichtmitglieder
Datum: Donnerstag, 6. Mai 2021
Zeit: 16.00 bis 18.00 Uhr
Zoom-Event
Referenten: Dr. Roland Bärtschi und Denise Fries
Die Teilnahme ist für Mitglieder des SVIT Zürich kostenlos. Personen anderer SVIT Mitgliederorganisationen und Nichtmitglieder können gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 30.- (zzgl. MWST) am Webinar teilnehmen.
Take Profit Lessons (Der Digitale Bewerbungsprozess)
Lesson Two
Zielgruppe: Mitglieder SVIT Zürich und Personen anderer SVIT Mitgliederorganisationen oder Nichtmitglieder
Datum: Dienstag, 22. Juni 2021
Zeit: 17.00 bis ca. 17.45 Uhr
Zoom-Event
Referent: Luc Zehnder, CreditTrust
Die Teilnahme ist für Kursbesucher des SVIT Zürich kostenlos. Personen anderer SVIT Mitgliederorganisationen oder Nichtmitglieder haben die Möglichkeit, gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 30.- (zzgl. MWST) am Webinar teilzunehmen.
Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an mich wenden. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Eugenio Marsicovetere
Leiter Bildungswesen
Anmeldung Webinar
Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung erfolgt mit diesem Anmeldeformular und ist vollständig auszufüllen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung zustande.
Die Anmeldefrist für das Seminar ist in der entsprechenden Broschüre definiert. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Schulleitung vor, den Kurs nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückvergütet.
Die gesamte Gebühr ist spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu bezahlen. In jedem Fall müssen die Kosten vor Kursbeginn restlos bezahlt sein.
Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung wird bis 30 Tage vor Beginn des Kurses eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 150.– exkl. MWST verrechnet (bei Abmeldungen von mehreren Kursen: pro Kurs). Ab dieser Frist sind 50% und ab Beginn der Ausbildung die vollen Teilnahmegebühren geschuldet.
Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
Die Schulleitung entscheidet abschliessend über Zulassung / Ausschluss von Teilnehmenden.
Im Falle eines vorzeitigen Austritts oder Ausschlusses nach Lehrgangsbeginn wird die gesamte noch offenstehende Gebühr geschuldet. Ausgenommen sind von Teilnehmenden nicht zu verantwortende Umstände (wie z.B. Krankheit, Unfall und dgl.). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers haftet der Kursteilnehmer für allenfalls noch offene Zahlungen.
Die Schulleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Kurses vor.
Gerichtsstandort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.